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Der Unternehmenswert ist der „potentielle Preis“ eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen. Der tatsächliche Preis am Markt (Marktwert) wird jedoch noch von anderen Faktoren beeinflusst, wie u.a. von Angebot und Nachfrage oder auch von dem Verhandlungsgeschick der beteiligten Personen.

Nach dem IDW - Standard bestimmt sich der Unternehmenswert unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen (prognostizierten) Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner.

Zurzeit ist das Ertragswertverfahren nach IDW S 1 i. d. F. 2008 das einzige weitestgehend normierte Verfahren in Deutschland, das auch durch die Gerichtsbarkeit anerkannt wird. Das Discounted Cash Flow-Verfahren nach dem Konzept der direkten Ermittlung des Wertes des Eigenkapitals (Equity-Ansatz) geht von einer Nettokapitalisierung aus und entspricht im Wesentlichen dem Ertragswertverfahren.  Andere Bewertungsverfahren kommen zum Einsatz, wenn es die Anlässe und Gründe für die Unternehmensbewertung erfordern.

Anlässe für eine Unternehmensbewertung können u. a. sein:

•  Kauf oder Verkauf von Unternehmen

•  Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital

•  Wertorientierte Managementkonzepte

•  Management Buy Out

•  Erbauseinandersetzung / -teilung

•  Gerichtlicher und außergerichtlicher Streit zum Kaufpreis

•  Aufnahme oder Ausscheiden eines Gesellschafters

•  Erwerb oder Veräußerung von Anteilen an einer     Kapitalgesellschaft

•  Einbringung eines Unternehmens (Fusion).

Für eine sachgerechten Wertermittlung ist zu unterscheiden, ob wir als neutraler Gutachter einen objektivierten Unternehmenswert, als Berater einen subjektiven Entscheidungswert oder als Vermittler einen Einigungswert ermitteln sollen.  

Der subjektive Unternehmenswert ist eine Entscheidungshilfe für den Erwerber oder den Verkäufer, unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen.  Bei Verhandlungen dient er somit als Anhaltspunkt und Orientierungshilfe für den Kaufpreis als auch als Argumentation zur Begründung und Durchsetzung eines bestimmten Preises.

Das erstellte Gutachten unterliegt höchster Diskretion und wird ausschließlich dem Auftraggeber ausgehändigt. Der allein entscheidet, welchen weiteren Personen dieses Gutachten zur Kenntnis gelangen soll.

Eine dokumentierte Preisfindungsbasis
als Grundlage und Argumentation für
Verkauf, Erbschaft und Schenkung.